(Original)
| Gemeinde Giekau | Giekau, im April 2013 |
| Der Bürgermeister |
(Original)
| Gemeinde Giekau | Giekau, im April 2013 |
| Der Bürgermeister |
(Original)
| Gemeinde Giekau | Giekau, 19.4.2013 |
| Der Bürgermeister |
Treffpunkte sind wie folgt:
Engelau |
Feuerwehrhaus |
Fresendorf |
Anschlagtafel |
Gottesgabe |
Anschlagtafel |
Giekau |
Feuerwehrhaus |
Dransau |
Anschlagtafel |
(Original)
| Gemeinde Giekau | Giekau, 12.3.2013 |
| Der Bürgermeister |
die Aktion „Saubere Gemeinde“ am Samstag, 16. März 2013
Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Manfred Koch
(Original)
| Gemeinde Giekau | Giekau, 8.3.2013 |
| Der Bürgermeister |
Treffpunkte sind wie folgt:
Engelau |
Feuerwehrhaus |
Fresendorf |
Anschlagtafel |
Gottesgabe |
Anschlagtafel |
Giekau |
Feuerwehrhaus |
Dransau |
Anschlagtafel |
Im Anschluss an die Aktion wird ein kleiner Imbiss (Erbsensuppe) im „Giekauer Kroog“ gereicht.Über zahlreiches Erscheinen würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Manfred Koch
Giekau, den 04. Januar 2013
![]() |
![]() |
Der Umweltausschuss der Gemeindevertretung kann gleich zum Jahresbeginn einen Punkt von seiner Tagesordnung streichen:
Die Baumpflanzaktion ist erfolgreich abgeschlossen.
Mit tatkräftiger Unterstützung wurden in Gottesgabe zwei Eichen und zwischen Giekau und Dransau drei Linden eingepflanzt. Die momentane Witterung ließ das Pflanzen jetzt zu und macht ein extra Bewässern zur Zeit nicht notwendig.
![]() |
![]() |
| A m t L ü t j e n b u r g | 24321 Lütjenburg, den 15.12.2012 |
| Der Amtsvorsteher Ordnungsamt |
(Original)
Aufgrund des § 24 Abs. 2 Nr. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechtes wird angeordnet, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 über das ohnehin vom 2.1. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot (§ 23 Abs. 2 der 1. SprengV) hinaus auch am 31.12.2012 und am 01.01.2013 in den Ortsteilen Dransau, Engelau, Giekau, Ölböhm und Seekrug (Gaststätte) nicht abgebrannt werden dürfen.
Begründung:
Gemäß § 23 Abs. 2 der 1. SprengV dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in der Zeit vom 2.1. bis zum 30.12. nicht abgebrannt werden. Grundsätzlich ist damit das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 nur am 31.12. und 1.1. erlaubt. Gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 1 der 1. SprengV kann die zuständige Behörde allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in der Nähe von Gebäuden und Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, auch am 31.12. und 1.1. nicht abgebrannt werden dürfen.
Für das oben bezeichnete Gebiet ist ein Abbrennverbot gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 1 der SprengV erforderlich. Dort befinden sich reetgedeckte Häuser. Reetgedeckte Häuser sind besonders brandempfindlich. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 bedeutet für diese Häuser eine erhebliche Brandentzündungsgefahr.
Um einen wirksamen Schutz dieser besonders brandempfindlichen Gebäude zu erreichen, ist ein Abstand von wenigstens 200 m zwischen der Abbrennstelle und diesen zu schützenden Gebäuden erforderlich.
Die Erforderlichkeit eines derartigen Abstandes ergibt sich aus dem „Bericht über die Ermittlung der Flugweite von Feuerwerksraketen bei schrägem Abschuss“, den die Bundesanstalt für Materialprüfung vorgelegt hat. Danach wurde bei Versuchen mit Raketen der Kategorie 2 eine Flugweite von etwa 180 m festgestellt.
Daher dürfen in dem oben bezeichneten Gebiet auch am 31.12.2012 und am 01.01.2013 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nicht abgebrannt werden.
Im Auftrage
(Landschof)
Gemeinde Giekau Giekau, 9.3.2012
Der Bürgermeister
Einladung
zur
Aktion „Saubere Gemeinde“
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zur Aktion „Saubere Gemeinde“ lade ich Sie herzlich am
ein.
Treffpunkte sind wie folgt:
Engelau |
Feuerwehrhaus |
Fresendorf |
Anschlagtafel |
Gottesgabe |
Anschlagtafel |
Giekau |
Feuerwehrhaus |
Dransau |
Anschlagtafel |
Im Anschluss an die Aktion wird ein kleiner Imbiss (Erbsensuppe) im „Giekauer Kroog“ gereicht.
Über zahlreiches Erscheinen würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Manfred Koch
- Fachbereich 3 -
Kreisverwaltung Plön Postfach 7 24301 Plön
| Frau Bürgermeisterin Leyk, Herren Bürgermeister der amtsfreien Städte sowie der amtsfreien Gemeinde Bönebüttel c/o Stadt Neumünster Herren Amtsdirektoren, Herren Amtsvorsteher der ehrenamtlich verwalteten Ämter sowie Herren Leitende Verwaltungsbeamte der ehrenamtlich verwalteten Ämter |
Rückfragen an : Frau Dr. Wiegner Tel.: 04522 / 743 – 245 Fax: 04522 / 743 – 95 245 yvonne-maria.wiegner@kreis-ploen.de Haus A , Zimmer 301 Aktenzeichen: 3010-380 KVPlön, den 13. Dezember 2011 |
Hochspannungs-Netzausbau im Kreis Plön
Öffentliche Einladung zur Regionalkonferenz am 30. Januar 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Kreis Plön lädt Sie ein zu einer öffentlichen Regionalkonferenz zum Thema Stromtrassenplanung am
Montag, dem 30. Januar 2012 um 18.00 Uhr
in der Aula des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Preetz, Ihlsol 10-12
Während der Veranstaltung werden Vertreter der beiden großen Netzbetreiber ihre Planungsabsichten erläutern. Daneben werden auf dem Podium Vertreter und Vertreterinnen des Landes, von Verbänden aus den Bereichen Umwelt und Landwirtschaft vertreten sein sowie die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Kreistags.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen zu den bekannten Planungsständen direkt an die Verantwortlichen zu richten. Siehe dazu auch
www.tennettso.de/pages/tennettso-netzausbau_de/Projekte/Schleswig-Holstein/Ostkueste/index.htm.
Über eine rege Beteiligung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Ladwig
- Landrätin -
| Kreisverwaltung : | Sprechzeiten | Bankverbindung: |
| Hamburger Straße 17 / 18 | dienstags von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr | Förde Sparkasse (BLZ 210 501 70) |
| 24306 Plön | freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr. | Kto. – Nr. 8888 |
| E-Mail: Verwaltung@kreis-ploen.de | und nach Vereinbarung | IBAN: DE54 2105 0170 0000 0088 88 |
| Web: www.kreis-ploen.de | BIC: NOLADE21KIE |
Amt Lütjenburg Lütjenburg, 15.11.2011
Der Amtsvorsteher
An die
Gemeindevertreter/innen der
Gemeinden Blekendorf, Dannau,
Giekau, Helmstorf, Högsdorf,
Klamp, Panker, Schwartbuck
und Tröndel
Stadtvertreter/innen der Stadt Lütjenburg
Am Mittwoch, dem 7. Dezember 2011 um 19.30 Uhr findet in Schwartbuck,
Dorfgemeinschaftshaus, eine
statt.
Tagesordnung:
Ein Vertreter des Netzbetreibers wird anwesend sein.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
Mit freundlichen Grüßen
gez. Arnold