Verständnis für geschützte Biotope im Gemeindegebiet

In vielen Diskussionen und Berichten der Zeitungen erscheinen immer wieder bestimmte Begrifflichkeiten des Naturschutzes, die für viele Normalbürger nicht unbedingt gleich verständlich sind –man kann aber besser einen Schutz unterstützen, wenn man den Inhalt auch versteht. So ein zentraler Begriff ist der für den oder das ‚Biotop’.

Fragt man viele Menschen nach ihrer Einschätzung, was denn so ein ‚Biotop’ nach ihrer Auffassung eigentlich sei, so werden vorwiegend naturnahe kleine Teiche mit Enten, Fischen, Insel und Uferzone, in Privatgärten oder auch in der Landschaft gewissermaßen als Inbegriff von kleinem Biotop benannt.

Ökowissenschaftlich bedeutet ein Biotop allerdings eine unterschiedliche, zunächst noch ohne Pflanzen und Tiere besiedelte Gegebenheit, in einer bestimmten Mindestgröße. Legen wir also einen größeren Steinhaufen, Sandberg oder Wasserloch in der Landschaft an, so haben wir ein bestimmtes Biotop hergestellt. Das oder der Biotop ist also recht erstaunlicherweise bereits vorhanden, wenn noch gar nichts Lebendiges oder gar Geschütztes darin vorkommt. Erst in der Folge wird sich dann auf natürlichem Weg eine passende Lebensgemeinschaft bestimmter Pflanzen und Tiere nach und nach hier einstellen und wir erhalten dann einen besiedelten Biotop.

Biotope sind aber nicht auf nur seltene und naturnahe Flächenanteile beschränkt sondern ebenso etwa auf kompletten Ackerflächen, Wiesen und Wäldern oder auch im Siedlungsbereich mit unseren Häusern und Gärten. Im Landschaftsplan der Gemeinde gibt es eine, das komplette Gemeindegebiet abdeckende Darstellung unterschiedlichster Biotoptypen.

Die ganze Gemeindefläche lückenlos ein buntes Nebeneinander unterschiedlicher Biotope mit bestimmten Kürzeln für definierte Biotoptypen – das erscheint dann verwirrend befremdlich und wo bleibt dann der Schutz, es kann doch nicht alles, jeder Quadratmeter am Ende unter Schutz stehen? Ja, genauso ist es dann auch, da nur bestimmte Biotoptypen unter gesetzlichem Biotopschutz stehen und um diese dreht sich dann auch in strittigen Fällen, wie bei neuen Baugebieten und sogenannten planungsrechtlichen Eingriffen, zumeist eine Auseinandersetzung.

Wo finde ich aber als interessierter Normalbürger diese geschützten Biotope, um sie von der übrigen Landschaft und allgemeinen hier vorliegenden Biotoptypen zu unterscheiden? Hier gilt zunächst das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), welches in § 30 eine Auflistung vornimmt und durch weitere Biotope nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ergänzt wird. In diesen Auflistungen finden sich für unser Gemeindegebiet z.B. unterschiedliche Formen von natürlichen und naturnahen Gewässern, Teichen und Tümpeln, Feuchtwiesen und Ufersäumen mit unterschiedlichen Sumpfgräsern und eben auch seltenen und geschützten Pflanzen und Tieren; dann sind hier natürlich die typischen Knicks und sogar die Alleen begleitend zu Straßen und Wegen. Geschützte Biotope müssen aber nicht immer auch auffällige und seltene Pflanzen wie heimische Orchideen oder seltene Tiere als Bewohner aufweisen, können das aber natürlich. Geschützte Pflanzen und Tiere unterliegen wiederum dem Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz egal, ob sie auch an gesetzlich geschützten Biotopen vorkommen oder sonst wo auf Wiesen, Feldern, in Wäldern oder vor unserer Haustüre oder sich wie Seeadler, Kranich oder Eisvogel im Luftraum über unseren Hausdächern bewegen.

So ist unsere schöne Landschaft im Gemeindegebiet reich ausgestattet mit einer Vielzahl gesetzlich geschützter, unterschiedlicher Biotope, die nicht nur nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen, sondern als geschützt erhalten werden müssen – vergleichbar wie eine rote Ampel den Autoverkehr zum Anhalten zwingend veranlasst. Ein Großteil geschützter Biotope muss allerdings keineswegs komplett sich selbst überlassen bleiben, weil sich sonst auf natürlichem Weg ihr ursprünglicher Biotopschutz verändert oder auch verlieren kann, sie brauchen eine passende Pflege und durchaus auch angemessene Nutzung. So würden beispielsweise die geschützten Knicks ohne das in zeitlichen Intervallen von etwa 10 -15 Jahren typische auf den Stock Runterschneiden zu Baumreihen aufwachsen, Feuchtwiesen mit Orchideen, Sumpflilien und Sumpfdotterblumen zu Buschwäldern mit Weiden, Pappeln und Erlen auswachsen und Teiche und Tümpel verlanden und ebenso im Buschwerk verschwinden. In manchen Fällen mag so eine natürliche Veränderung – naturschutzfachlich als Sukzession bezeichnet – einen natürlichen Wandel von einem geschützten Biotop zu einem anderen ergeben und nicht weiter tragisch sein, in anderen Fällen verschwindet aber auch eine wichtige geschützte Lebensgemeinschaft gänzlich aus der Landschaft.


Dann ist Pflege und eine bestimmte Nutzung wie eben das typische Knicken oder auch eine Beweidung oder Mahd unbedingt angesagt. Eine Nutzung von geschützten Biotopen durch uns Menschen ist also nicht überall gleich ausgeschlossen oder problematisch, ebenso wenig ein vorsichtiges Betreten oder soweit möglich vorsichtiges Herangehen für eine Naturbeobachtung; kurzum der Mensch ist keineswegs gleich völlig ausgesperrt wenn gesetzlicher Biotopschutz vorliegt. Wichtig ist allerdings, dass die betreffende Benutzung nicht dem Schutzzweck zuwider läuft und den Schutzinhalt nicht zerstört.

Werden Teichränder in der Landschaft oder Erlenbruch und Feuchtwiesen an unserem Seeufer durch Verfüllung mit Gartenschnittgut reduziert, so ist das natürlich eine unzulässige Zerstörung und Beeinträchtigung und wird die zuständige Umweltbehörde zum Einschreiten veranlassen. Auch die Beseitigung von Knickabschnitten durch Roden wäre natürlich kein notwendiges Knicken sondern eine rechtliche Unzulässigkeit. Schwierig und strittig kann es aber werden, wenn sich geschützter Knickbewuchs oder Sumpfgräserbestand über die zugehörigen, mit den Biotopen verbundenen Randstreifen in die angrenzende Ackerflur ausbreiten und dann zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung umgepflügt werden. Hier muss dann schon anhand älterer Luftbilder und Photos oder der Karte aus dem Landschaftsplan genau hingesehen werden, ob ein ursprünglich vorhandener Biotoptyp wirklich beseitigt und dezimiert oder aber nur in seiner Ausbreitung in angrenzende Nutzflächen eingeschränkt wurde. Das Erstere wäre unzulässig und das Letztere wäre zulässig und für die Nutzung unvermeidlich.

Natürlich können neue, geschützte Biotope auf Veranlassung der Flächeneigentümer sinnvoll an geeigneten Stellen geschaffen werden, sind sogar als Ausgleich bei Eingriffen durch z.B. Baugebiete oder Straßenbau erforderlich und auch in anderen Fällen vertraglich gesichert und bezuschusst. Sinnvoll ist auch eine Biotopergänzung in einem sogenannten Biotopverbund, um bestimmten Pflanzen und Tieren ein Wechseln und Wandern und eine für ihren Erhalt erforderliche Mindestgröße ihres Vorkommens, ebenso wie einen genetischen Austausch zu ermöglichen. So können dann auch an bestimmten Stellen scheinbar sehr viele bestimmte seltener Pflanzen wie ganzer Orchideenwiesen sich ausprägen. Wir freuen uns dann über derartige Mengen-Beobachtungen und könnten zu der Meinung veranlasst werden, es handle sich doch gar nicht um etwas Geschütztes und Seltenes. Manche Naturbesucher und Gartenfreunde wollen in solchen Situationen verbotenerweise Besonderheiten nicht nur pflücken, sondern gleich für ihren Garten ausgraben, was natürlich völlig ausscheidet und auch nicht funktioniert. Die vermeintliche Häufigkeit an bestimmten noch gut ausgebildeten Standorten täuscht über die Bedrohtheit der betreffenden Arten in der Gesamtlandschaft hinweg. Der Schutz kann nicht im Hausgarten oder im Blumentopf sondern nur am natürlichen Standort im natürlichen Biotopgefüge gelingen.

So haben wir in unserer schönen Gemeinde eine Vielzahl von herausragenden Biotopformen und geschützten Pflanzen und Tieren und sollten diesen Reichtum auch behüten und uns gerne am Anblick auch daran erfreuen. Für den Schutz ist aber erst einmal ein Grundverständnis wichtiger Zusammenhänge und Begriffe wie etwa den eines Biotops eine Voraussetzung, da wir sonst gar nicht einmal vorsätzlich sondern unwissentlich etwas Wesentliches zerstören und die Landschaft zunehmend verarmen würde, wie das in vielen anderen Gegenden bereits weit fortgeschritten ist. Das aber will doch eigentlich kein vernünftiger Mensch hier bei uns in Giekau.

Umweltbeirat in der Gemeinde Dr. Florian Liedl
November 2015